Hausordnung - Vermiete Wohnungen in Frankfurt (Oder)

Vermiete Wohnungen im Mehrfamilienhaus in Frankfurt (Oder).
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Hausordnung

  
Hausordnung
Gemeinsam leben in einem Haus erfordert gegenseitige Rücksichtnahme.

1.Denkmalschutz
Wegen inzwischen eingetretenen Denkmalschutzes für dieses Haus müssen alle baulichen Änderungen vom Vermieter schriftlich genehmigt sein.

2. Sicherheit
Feuergefährliche und geruchsintensive Stoffe dürfen nicht in Kellern gelagert werden. Haus- und Hoftüren sind zwischen 22 und 7 Uhr geschlossen zu halten. Wasch- und Geschirrspülmaschinen dürfen nur betrieben werden, wenn ihre Betriebssicherheit, etwa über einen Aquastop, gesichert ist. Grillen auf dem Balkon mit Holzkohle ist nicht gestattet.

3. Fluchtwege
Fluchtwege müssen freigehalten werden. Dies betrifft vor allem Treppen, Flure und Hauseingänge.
Soweit Rollstühle, Gehhilfen oder Kinderwagen abgestellt werden, muss gewährleistet sein, dass Behinderungen unterbleiben.

4. Auftretende Schäden im Haus
Auftretende Schäden wie zum Beispiel Wasserrohrbrüche, sind dem Vermieter oder seinem Vertreter umgehend zu melden. Bei Gefahr in Verzug ist umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen oder ein Notdienst einer Fachfirma zu benachrichtigen.

5. Lärm
Lärm und Ruhestörungen sind zu vermeiden. Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 22 bis 7 Uhr. In diesen Zeiten ist besondere Rücksichtnahme geboten. Bei der Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabe- und Tonübertragungsgeräten muss stets Zimmerlautstärke eingehalten werden. Soll eine Feier stattfinden, sind die anderen Mitbewohner frühzeitig darüber zu informieren. Auch bei Feiern sind die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme einzuhalten.

6. Haustiere
Haustiere dürfen innerhalb der Wohnung mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden.
Durch Tiere verursachte Verunreinigungen müssen umgehend beseitigt werden.

7. Ordnung im Haus
Das Abstellen von Gegenständen wie z. B. Fahrräder, Schuhe, Kommoden, Schirme und anderer Hausrat dürfen im Treppenhaus, in Fluren und vor Hausein- und Ausgängen nicht dauerhaft abgestellt werden. Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen im eigenen Keller oder im Hof an vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es darf nur das eigene Kraftfahrzeug entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung dauerhaft abgestellt werden. Es ist untersagt, auf dem Grundstück das Fahrzeug auf dem Grundstück zu reparieren, zu warten oder zu waschen.

9. Müll
Hausmüll darf nur in den dafür vorgesehenen Tonnen bzw. Müllcontainern entsorgt werden. Sperrmüll und Sondermüll dürfen nicht über diese Tonnen entsorgt werden. Hausmüll oder Gefahrenstoffe niemals über den Abfluss oder die Toilette entsorgen. In Toilette darf nur das entsorgt werden, was vorher gegessen wurde. Also keine Papiertaschentücher, Kinderwindeln, Zeitungen, Küchenreste oder Ähnliches.

10. Reinigungs- und Winterdienst:
Gemäß des im Treppenhaus aushängenden Reinigungsplans müssen die Mieter alternierend Flur und Treppen reinigen (Stockwerksweise nach Reinigungsplan). Bei extremer Witterung sind die Mieter verpflichtet dem Hauswart beim Winterdienst zu helfen.

11. Belüftung
Die Wohnung muss ausreichend belüftet werden. Empfehlenswert ist regelmäßiges, kurzes Stoßlüften. Eine Belüftung der Wohnung hin zum Treppenhaus ist nicht gestattet.
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